LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.07.2004
20 Sa 8/04
Normen:
BetrAVG § 16 § 50, 58 ; BGB § 133 § 151 § 157 ; AktG § 17 Abs. 2 § 18 Abs. 1 Satz 3 § 302 § 303 ; ZPO § 138 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ulm, vom 12.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 202/03

Auslegung einer Versorgungszusage - Darlegungs- und Beweislast bei konzernrechtlicher Durchgriffshaftung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - Aktenzeichen 20 Sa 8/04

DRsp Nr. 2004/19035

Auslegung einer Versorgungszusage - Darlegungs- und Beweislast bei konzernrechtlicher Durchgriffshaftung

1. Bei der Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen sind nach der Ermittlung des Wortsinnes in einem zweiten Auslegungsschritt die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen; zu berücksichtigen ist auch und vor allem die bestehende Interessenlage und der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte Zweck. 2. Bei Ansprüchen aus der konzernrechtlichen Durchgriffshaftung hat der Gläubiger die tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Anspruch ergeben soll, darzulegen und zu beweisen; er genügt dieser Pflicht, wenn er Umstände vorträgt und gegebenenfalls beweist, die die Annahme zumindest nahe legen, dass bei der Unternehmensführung im Hinblick auf das Konzerninteresse die eigenen Belange der beherrschten Gesellschaft über bestimmte, konkret ausgleichsfähige Einzeleingriffe hinaus beeinträchtigt worden sind.