LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.01.2021
19 Sa 51/20
Normen:
BGB § 242; BGB § 295;
Fundstellen:
EzA-SD 2021, 10
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 14.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 447/19

Auslegung eines Angebots des Arbeitgebers zur Begründung eines ProzessarbeitsverhältnissesPrüfung der Zumutbarkeit des Arbeitnehmers zur Annahme des angebotenen ArbeitsverhältnissesKein böswilliges Unterlassen des Arbeitnehmers, die Annahme der Arbeit von der Grundlage der erfolgreichen erstinstanzlichen Kündigungsschutzklage abhängig zu machen

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2021 - Aktenzeichen 19 Sa 51/20

DRsp Nr. 2021/5493

Auslegung eines Angebots des Arbeitgebers zur Begründung eines Prozessarbeitsverhältnisses Prüfung der Zumutbarkeit des Arbeitnehmers zur Annahme des angebotenen Arbeitsverhältnisses Kein böswilliges Unterlassen des Arbeitnehmers, die Annahme der Arbeit von der Grundlage der erfolgreichen erstinstanzlichen Kündigungsschutzklage abhängig zu machen

1. Obsiegt ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage und trägt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Dauer des noch laufenden Gerichtsverfahrens ein "Angebot zur Begründung eines Prozessarbeitsverhältnisses" an, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob eine Arbeitsaufforderung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus dem von dem Arbeitnehmer erwirkten Beschäftigungstitel vorliegt oder, ob eine Beschäftigung auf eigenständiger vertraglicher Grundlage erfolgen soll, etwa um das Annahmeverzugslohnrisiko zu vermeiden.