Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30. November 2017 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf tarifgemäße Vergütung.
Die Klägerin wurde kraft schriftlichen Arbeitsvertrages vom 14. März 1995 (Bl. 11 f. d. A., im Folgenden: AV) bei der Beklagten, die als Franchisenehmerin einen Baumarkt in Z. betreibt, als Verkäuferin eingestellt. §§ 4 und 8 AV enthalten folgende Bestimmungen:
"§ 4
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