LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.12.2014
10 Sa 605/14
Normen:
BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
BB 2014, 3124
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 20.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1833/13

Auslegung eines Beschäftigungssicherungsvertrages bei Nichterfüllung der eingegangenen Investitionsverpflichtung durch den Arbeitgeber

LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2014 - Aktenzeichen 10 Sa 605/14

DRsp Nr. 2015/2427

Auslegung eines Beschäftigungssicherungsvertrages bei Nichterfüllung der eingegangenen Investitionsverpflichtung durch den Arbeitgeber

Haben die Tarifparteien einen Beschäftigungssicherungsvertrag geschlossen, wonach die wöchentliche Arbeitszeit ohne Lohnausgleich um 2,5 Stunden erhöht wird und der Arbeitgeber sich im Gegenzug unter anderem verpflichtet, Investitionen in bestimmter Höhe zu tätigen, so bestehen keine Ansprüche eines einzelnen Arbeitnehmers wegen Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung, wenn die im Beschäftigungssicherungsvertrag vereinbarte Aufstellung der Investitionsvorhaben nachträglich nicht erstellt worden ist. In einem solchen Fall steht dem Arbeitnehmer insbesondere kein Anspruch auf Vergütung derjenigen Arbeitsstunden zu, die er zusätzlich geleistet hat.

Tenor

Die Berufung der klagenden Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 20.05.2014 - 2 Ca 1833/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand