Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 5. Juli 2016, Az.
Hinsichtlich der Ziffer 1 des erstinstanzlichen Urteilstenors wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 5 Juli 2016, Az. , auf die Berufung der Beklagten abgeändert und Ziffer 1 wird wie folgt neu gefasst:
a) b) 3. 4.
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