Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 15. September 2021 (
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger einen Jahresbonus für das Jahr seines Ausscheidens zu zahlen.
Bei der Beklagten handelt es sich um ein dem A-Konzern angehöriges Unternehmen. Sie ist eine von mehreren Tochtergesellschaften der A Europa SE.
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