Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.09.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt,
1.)an den Kläger 3.352,32 € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz ab 01.04.2010 zu zahlen;
2.)an den Kläger, beginnend mit dem 01.11.2011 monatlich weitere 209,52 € über den unstreitigen Betrag von 629,00 € hinaus nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz jeweils ab dem 1. des Folgemonats zu zahlen.
3.)Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
4.)Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 15 % und die Beklagte zu 85 %.
5.)Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Betriebsrente, die die Beklagte dem Kläger schuldet.
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