LAG Baden-Württemberg, vom 12.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 2/17
ArbG Stuttgart, vom 18.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ca 4921/16
Auslegung von Allgemeinen GeschäftsbedingungenTransparenzgebot und Bestimmtheitsgebot in Allgemeinen GeschäftsbedingungenBeachtung der gesetzgeberischen Wertungsmaßstäbe bei Befristungsabreden mit SachgrundUnangemessene Benachteiligung des Vertragspartners in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
BAG, Urteil vom 12.06.2019 - Aktenzeichen 7 AZR 428/17
DRsp Nr. 2019/13447
Auslegung von Allgemeinen GeschäftsbedingungenTransparenzgebot und Bestimmtheitsgebot in Allgemeinen GeschäftsbedingungenBeachtung der gesetzgeberischen Wertungsmaßstäbe bei Befristungsabreden mit SachgrundUnangemessene Benachteiligung des Vertragspartners in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Orientierungssatz:Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien anlässlich der Bestellung des Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer anderen Gesellschaft, dass ihr Arbeitsverhältnis ruhend fortbesteht und im Falle einer erneuten Bestellung zum Geschäftsführer der anderen Gesellschaft nach Ablauf des ersten der Geschäftsführerbestellung zugrunde liegenden, für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossenen Dienstvertrags nicht wieder auflebt, sondern nur zum Zweck der Fortführung der zugesagten betrieblichen Altersversorgung während des Dienstvertrags als Geschäftsführer ruhend fortgesetzt wird und bei der Beendigung des Dienstvertrags endet, ist die darin liegende auflösende Bedingung durch einen Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG gerechtfertigt (Rn. 33).
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in erster Linie nach ihrem Vertragswortlaut und sodann aus dem Kontext mit typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreisen zu verstehen. Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders.
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