I. Die 1922 geborene Klägerin war bis November 1942 als Hausgehilfin, später als Verkäuferin und Kassiererin beschäftigt. Sie bezog von der beklagten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) seit 1980 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Auf ihren Antrag, Sachbezüge für die Zeit von Oktober 1936 bis November 1942 gemäß Art
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