LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.11.2017
3 Sa 346/17
Normen:
BGB § 305c Abs. 2; BGB § 307 Abs. 2; BGB § 309; GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 07.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 3188/16

Auslegungsgrundsätze für Allgemeine GeschäftsbedingungenTransparenzgebot in formularmäßigen ArbeitsvertragsbedingungenEinseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers und dessen Ausübung nach billigem ErmessenGrenzen der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gewährung der Vertragsfreiheit der Vertragsparteien

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.11.2017 - Aktenzeichen 3 Sa 346/17

DRsp Nr. 2019/10831

Auslegungsgrundsätze für Allgemeine Geschäftsbedingungen Transparenzgebot in formularmäßigen Arbeitsvertragsbedingungen Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers und dessen Ausübung nach billigem Ermessen Grenzen der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gewährung der Vertragsfreiheit der Vertragsparteien

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in erster Linie nach ihrem Vertragswortlaut und sodann aus dem Kontext mit typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreisen zu verstehen. Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Verwenders.2. Die Kombination eines vertraglichen Anspruchs auf Weihnachtsgeld mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt stellt im Regelfall einen zur Unwirksamkeit dieses Vorbehalts führenden Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB dar.3. Eine jährlich vom Arbeitgeber zu treffende Leistungsbestimmung über die Höhe einer Sonderzuwendung muss billigem Ermessen entsprechen. Die Arbeitsgerichte sind zur Überprüfung dieser Ausübung des billigen Ermessens befugt.