I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger ab 1. September 1981 zur Produktiven Winterbauförderung umlagepflichtig ist. Sozialgericht -SG- (Urteil vom 15. November 1985) und Landessozialgericht -LSG- (Urteil vom 16. November 1989) haben dies verneint.
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