GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. S. 2; MiLoG § 1 Abs. 1; MiLoG § 1 Abs. 2 S. 1; MiLoG § 20; MiLoG § 24 Abs. 2 S. 1 und S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Bremen-Bremerhaven, vom 07.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3155/15
Ausnahmen vom Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und ZeitungszustellerUnbegründete Mindestlohnklage eines Zustellers von Anzeigenblättern mit redaktionellem Inhalt
LAG Bremen, Urteil vom 07.12.2016 - Aktenzeichen 3 Sa 83/16
DRsp Nr. 2018/4731
Ausnahmen vom Mindestlohn für Zeitungszustellerinnen und ZeitungszustellerUnbegründete Mindestlohnklage eines Zustellers von Anzeigenblättern mit redaktionellem Inhalt
1. Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn entsteht mit jeder geleisteten Arbeitsstunde (§ 1 Abs. 2 mit § 20 und § 1 Abs. 1 MiLoG); zur schlüssigen Darlegung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden reicht die Behauptung einer aus dem Durchschnitt eines Zeitraums ermittelten Stundenzahl nicht aus.2. Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 3 MiLoG sind Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller Personen, die in einem Arbeitsverhältnis ausschließlich periodische Zeitungen oder Zeitschriften an Endkunden zustellen; dazu gehören auch Zustellerinnen und Zusteller von Anzeigenblättern mit redaktionellem Inhalt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.