LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 31.05.2000
L 5 KA 1157/00
Normen:
EBM-Ä Kap G Abschn II; SGB V § 87 Abs. 1 § 87 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 1 KA 1423/97 - 11.02.1998,

Ausschluss ärztlicher Psychotherapeuten von der Erbringung psychiatrischer Leistung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2000 - Aktenzeichen L 5 KA 1157/00

DRsp Nr. 2006/23660

Ausschluss ärztlicher Psychotherapeuten von der Erbringung psychiatrischer Leistung

1. Es ist nicht zu beanstanden und stellt keine Verletzung des Begriffs der gleichwertigen fachlichen Befähigung dar, wenn eine Kassenärztliche Vereinigung die Ausnahmegenehmigung nur solchen Ärzten erteilt hat, die die vollständige Weiterbildung in einem Gebiet als Nervenarzt, Psychiater, Kinder- und Jugendpsychiater durchlaufen haben, jedoch nicht als derartige Fachärzte niedergelassen sind. 2. Es ist verhältnismäßig, ärztliche Psychotherapeuten von der Erbringung psychiatrischer Leistungen auszuschließen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

EBM-Ä Kap G Abschn II; SGB V § 87 Abs. 1 § 87 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 1 KA 1423/97 - 11.02.1998,