I.
Aufgrund des Dienstvertrages vom 30. April 1997, der für die Stadt Köln durch den Direktor des Orchesters sowie den Geschäftsführenden Direktor des Gürzenich-Orchesters Kölner Philharmoniker unterzeichnet ist, ist Frau H. seit 1. Juni 1997 als dramaturgische Mitarbeiterin und Referentin für Öffentlichkeitsarbeit angestellt. Nach § 4 des Dienstvertrages bestimmt sich das Dienstverhältnis im Übrigen nach dem Normalvertrag Solo in der jeweils gültigen Fassung und den ihn ändernden und ergänzenden oder an seine Stelle tretenden Tarifverträgen. Die Beteiligte setzte mit Schreiben vom 5. Juni 1997 den Antragsteller von der Einstellung lediglich in Kenntnis.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|