I
Der Kläger ist als Arzt für Orthopädie - Sportmedizin - in N niedergelassen und zur kassen- bzw vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Im Quartal IV/1991 verordnete er isotonische Kochsalzlösungen, orthopädische Überleitgeräte Typ B und Überleitungsschläuche als Sprechstundenbedarf und verwendete diese Mittel bzw Geräte bei arthroskopischen Untersuchungen und Eingriffen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|