LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.04.2018
2 Sa 258/17
Normen:
BGB § 286 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 21.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1355/16

Ausschluss der Verzugspauschale bei rechtzeitig veranlasstem Überweisungsauftrag

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.04.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 258/17

DRsp Nr. 2018/13830

Ausschluss der Verzugspauschale bei rechtzeitig veranlasstem Überweisungsauftrag

Bei der geschuldeten Arbeitsvergütung als Schickschuld ist hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Leistung i.S.v. § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB auf die Erbringung der geschuldeten Leistungshandlung und nicht auf den Eintritt der Leistungserfolgs abzustellen.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 21. März 2017 - 8 Ca 1355/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 286 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung der Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB).

Der Kläger war aufgrund Arbeitsvertrags vom 28. Februar/03. März 2009 (Bl. 105 - 109 d. A.) bei der Beklagten vom 01. April 2009 bis 28. Februar 2017 als Ingenieur gegen ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von zuletzt 4.140,00 EUR beschäftigt.