Der am 20.09.1957 geborene Kläger ist seit dem 19.01.1984 bei der Beklagten, zuletzt als Hauer in der Aus- und Vorrichtung, Lohngruppe 11, beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Tarifverträge für die Arbeitnehmer des rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbaus in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
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