I.
Zwischen den Beteiligten ist das Recht der Kläger streitig, in die soziale Pflegeversicherung aufgenommen zu werden.
Der 1920 geborene Kläger zu 1) war als Beamter (Verwaltungsdirektor) beim Landeswohlfahrtsverband Hessen tätig. Er befindet sich im Ruhestand. Er ist ebenso wie seine Ehefrau, die Klägerin zu 2), bei der "Vereinte Krankenversicherung AG" privat krankenversichert. Diese übersandte den Klägern im Oktober 1994 einen Versicherungsschein über die private Pflege-Pflichtversicherung ab 1. Januar 1995. Die hiergegen zum Sozialgericht (
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