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Die Beteiligten streiten über die Kostenfreistellung für D-Ribose zur Behandlung eines Myoadenylate-Deaminase-Mangels (MAD-Mangel).
Bei der 1956 geborenen, bei der beklagten Ersatzkasse versicherten Klägerin wurde 1999 ein Muskelleiden (Myopathie wegen MAD-Mangels) diagnostiziert. Wegen dieser Erkrankung arbeitet die Klägerin nicht mehr als Tierärztin, sondern bezieht inzwischen Berufsunfähigkeitsrenten aus einer privaten Versicherung sowie vom Versorgungswerk der Ärztekammer und ist nur noch im Rahmen geringfügiger Tätigkeit als Schreibkraft beschäftigt. Das Versorgungsamt hat bei ihr einen Grad der Behinderung von 60 festgestellt.
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