A.
Die Beteiligten streiten (noch) um die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Versetzung eines Mitarbeiters.
Die antragstellende Arbeitgeberin, die hauptsächlich Küchenfronten herstellt, hat im Zuge der Stilllegung ihrer Abteilung Glasstollenfertigung und damit verbundener Umstrukturierungen eine neue Stelle "Sockel/Kleinmaschinen/Versandvorbereitung" geschaffen. Diese wurde innerbetrieblich wie folgt ausgeschrieben:
Eingruppierung: Lohngruppe 5
Arbeitszeit: Frühschicht
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