BSG, vom 05.03.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BA 119/95
LSG Berlin, vom 11.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen L 8 An 5/95
SG Berlin, vom 21.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 11 An 3851/93
Ausschluss von Witwen- oder Witwernrenten an geschiedene Ehegatten nach dem Recht im Beitrittsgebiet
BVerfG, Beschluß vom 02.06.2003 - Aktenzeichen 1 BvR 789/96
DRsp Nr. 2003/12568
Ausschluss von Witwen- oder Witwernrenten an geschiedene Ehegatten nach dem Recht im Beitrittsgebiet
Der Ausschluss der Gewährung von Witwen oder Witwerrente an geschiedene Ehegatten, deren nachehelicher Unterhaltsanspruch sich nach dem Recht bestimmt, welches im Beitritt gegolten hat (§ 243aSGB VI), verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1GG, da der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente den Verlust von Unterhaltsansprüchen nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten kompensieren soll und solche Unterhaltsansprüche nach dem Recht der DDR regelmäßig nur zeitlich begrenzt bestanden.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss der Gewährung von Witwen- oder Witwerrente an geschiedene Ehegatten, deren nachehelicher Unterhaltsanspruch sich nach dem Recht bestimmt, welches im Beitrittsgebiet gegolten hat (§ 243 aSGB VI).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.