I. Die Beklagte wendet sich gegen ihre Verurteilung, dem Kläger auch für den Zeitraum von Mai 1995 bis Dezember 1996 Regelaltersrente (RAR) zu zahlen.
Der Kläger ist am 27.4.1995 65 Jahre alt geworden. Auf seinen Antrag von April 2001 gewährte ihm die Beklagte RAR wegen Vollendung des 65. Lebensjahrs ab 1.4.2001 (Bescheid vom 2.10.2001). Den Widerspruch des Klägers, mit dem er die Zahlung der RAR bereits ab Vollendung des 65. Lebensjahrs begehrte, wies sie zurück (Widerspruchsbescheid vom 28.1.2002).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|