OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 27.04.2017
20 A 2953/15.PVB
Normen:
BBG § 8 Abs. 1 S. 1 und S. 3; BPersVG § 75 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 14; BLV § 4 Abs. 2;
Fundstellen:
NZA-RR 2018, 52
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 33 K 6031/14

Ausschreibung der in der Dienststelle zu besetzenden Stellen; Mitbestimmungsrecht bei Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten; Besetzung der Dienstposten im Wege des Tausches der Dienstposten unter zwei (oder mehr) Beamten

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.04.2017 - Aktenzeichen 20 A 2953/15.PVB

DRsp Nr. 2017/13497

Ausschreibung der in der Dienststelle zu besetzenden Stellen; Mitbestimmungsrecht bei Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten; Besetzung der Dienstposten im Wege des Tausches der Dienstposten unter zwei (oder mehr) Beamten

Werden in der Dienststelle zu besetzende Stellen üblicherweise ausgeschrieben, besteht das Mitbestimmungsrecht bei Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten auch dann, wenn die Besetzung der Dienstposten im Wege des Tausches der Dienstposten unter zwei (oder mehr) Beamten erfolgen soll.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BBG § 8 Abs. 1 S. 1 und S. 3; BPersVG § 75 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 14; BLV § 4 Abs. 2;

Gründe

I.

Anfang des Jahres 2014 beabsichtigte die Beteiligte, aus organisatorischen Gründen die personelle Besetzung des Referatsleiterpostens in den Referaten 101 und 102 zu tauschen. Dazu sollte den Referatsleiterinnen Ministerialrätin Dr. I. und Ministerialrätin F. der Dienstposten der jeweils anderen im Wege der statusgleichen Umsetzung übertragen werden.