LSG Rheinland-Pfalz, vom 15.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KA 1/07
SG Mainz, vom 16.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KA 771/03
Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen Versorgung, Fortführbarkeit einer Gemeinschaftspraxis
BSG, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen B 6 KA 26/07 R
DRsp Nr. 2008/13385
Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen Versorgung, Fortführbarkeit einer Gemeinschaftspraxis
Voraussetzung für die Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes ist die Fortführbarkeit der Praxis im Sinne des § 103 Abs. 4 S. 1 SGB V. Wurde der zu einer Gemeinschaftspraxis gehörende Sitz aus dieser heraus verlegt und erst nach einem längeren Zeitraum frei, so ist dies nicht mehr möglich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]