BSG - Urteil vom 25.11.1998
B 6 KA 70/97 R
Normen:
BGB § 736 Abs. 1, § 738 Abs. 1 ; PartGG § 1 Abs. 4, § 9 Abs. 3 ; SGB V § 103 Abs. 4, § 103 Abs. 6 S. 1;
Fundstellen:
NZS 1999, 470
SozR-3 2500 § 103 Nr. 3

Ausschreibung frei gewordener Vertragsarztsitze

BSG, Urteil vom 25.11.1998 - Aktenzeichen B 6 KA 70/97 R

DRsp Nr. 1999/9261

Ausschreibung frei gewordener Vertragsarztsitze

1. Die Ausschreibung des frei gewordenen Vertragsarztsitzes kann von den verbleibenden Partnern einer Gemeinschaftspraxis beantragt werden, wenn einer der Ärzte aus der Gemeinschaftspraxis ausscheidet und seine Zulassung endet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 736 Abs. 1, § 738 Abs. 1 ; PartGG § 1 Abs. 4, § 9 Abs. 3 ; SGB V § 103 Abs. 4, § 103 Abs. 6 S. 1;

Gründe:

I

Die Kläger sind als Radiologen in einer Gemeinschaftspraxis in K. niedergelassen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Für Ärzte dieser Fachgruppe hatte der Landesausschuß der Ärzte und Krankenkassen wegen der in diesem Bereich bestehenden Überversorgung Zulassungsbeschränkungen angeordnet. Der Gemeinschaftspraxis gehörte bis zum 31. Dezember 1993 auch eine Radiologin an. Auf ihren Antrag hin ruhte ihre Zulassung in der Zeit vom 1. Juli 1993 bis zum 31. Dezember 1993 (Beschluß der Beklagten vom 15. September 1993) und endete - nachdem der Zulassungsausschuß ein weiteres Ruhen abgelehnt hatte - durch ihren Verzicht am Jahresende 1993. Die Ausschreibung des Vertragsarztsitzes beantragte sie nicht.