ArbG Berlin, vom 21.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ca 4257/14
Außerordentliche Kündigung bei übermäßiger Nutzung des dienstlichen Internets für eigene ZweckeRechtmäßige Speicherung und Auswertung der Verlaufsdaten in der Chronik eines Internetbrowsers zu Zwecken der MissbrauchskontrolleNachschieben von Kündigungsgründen zur Erläuterung bereits mitgeteilter Kündigungsgründe bei der Betriebsratsanhörung
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 657/15
DRsp Nr. 2016/6179
Außerordentliche Kündigung bei übermäßiger Nutzung des dienstlichen Internets für eigene ZweckeRechtmäßige Speicherung und Auswertung der Verlaufsdaten in der Chronik eines Internetbrowsers zu Zwecken der MissbrauchskontrolleNachschieben von Kündigungsgründen zur Erläuterung bereits mitgeteilter Kündigungsgründe bei der Betriebsratsanhörung
1. Die fortwährend über einen Zeitraum von 30 Arbeitstagen andauernde und während der Arbeitszeit erfolgende private Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses im Umfang von knapp 40 Stunden berechtigt den Arbeitgeber wegen der darin liegenden Verletzung der Arbeitspflicht auch dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn dem Arbeitnehmer die Privatnutzung arbeitsvertraglich in Ausnahmefällen innerhalb der Arbeitspausen erlaubt ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.