LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.01.2016
5 Sa 657/15
Normen:
GG Art. 1 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1; ZPO § 286; BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 3; BDSG § 3 Abs. 1; BDSG § 32 Abs. 1 S. 1; TKG § 88 Abs. 3;
Fundstellen:
ArbRB 2016, 104
ArbRB 2016, 65
BB 2016, 891
CR 2016, 442
CR 2016, 520
ITRB 2016, 131
MDR 2016, 533
NZA 2017, 8
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 21.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ca 4257/14

Außerordentliche Kündigung bei übermäßiger Nutzung des dienstlichen Internets für eigene ZweckeRechtmäßige Speicherung und Auswertung der Verlaufsdaten in der Chronik eines Internetbrowsers zu Zwecken der MissbrauchskontrolleNachschieben von Kündigungsgründen zur Erläuterung bereits mitgeteilter Kündigungsgründe bei der Betriebsratsanhörung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 657/15

DRsp Nr. 2016/6179

Außerordentliche Kündigung bei übermäßiger Nutzung des dienstlichen Internets für eigene Zwecke Rechtmäßige Speicherung und Auswertung der Verlaufsdaten in der Chronik eines Internetbrowsers zu Zwecken der Missbrauchskontrolle Nachschieben von Kündigungsgründen zur Erläuterung bereits mitgeteilter Kündigungsgründe bei der Betriebsratsanhörung

1. Die fortwährend über einen Zeitraum von 30 Arbeitstagen andauernde und während der Arbeitszeit erfolgende private Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses im Umfang von knapp 40 Stunden berechtigt den Arbeitgeber wegen der darin liegenden Verletzung der Arbeitspflicht auch dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn dem Arbeitnehmer die Privatnutzung arbeitsvertraglich in Ausnahmefällen innerhalb der Arbeitspausen erlaubt ist.