Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Arbeitgeberkündigung vom 21.12.2001 und die Verpflichtung des Beklagten zur tatsächlichen Beschäftigung der Klägerin.
Die am 11.10.1942 geborene Klägerin ist bei dem Beklagten seit 1980 beschäftigt, zuletzt als leitende Lehrkraft der Berufsfachschule für Physiotherapie am C... gegen ein Bruttomonatsgehalt von EUR 3.603,56.
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