LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.12.2022
6 Sa 47/22
Normen:
BGB § 626; ZPO § 520 Abs. 3, S. 2 Nr. 2; ZPO § 529 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 17.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1605/20

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Reinigungskraft wegen Anspuckens einer Vorgesetzten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2022 - Aktenzeichen 6 Sa 47/22

DRsp Nr. 2023/2130

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Reinigungskraft wegen Anspuckens einer Vorgesetzten

Das Anspucken einer Vorgesetzten stellt einen zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses geeigneten Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB dar.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - 2 Ca 1605/20 - vom 17. Januar 2022 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626; ZPO § 520 Abs. 3, S. 2 Nr. 2; ZPO § 529 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch die Beklagte und um die Weiterbeschäftigung, sowie Restvergütungs- und Annahmeverzugslohnansprüche der Klägerin.

1. 2. 3. 1. 2. 3.