LAG Thüringen - Urteil vom 26.10.2023
5 Sa 147/22, 2 Ca 707/20
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 12.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 707/20

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

LAG Thüringen, Urteil vom 26.10.2023 - Aktenzeichen 5 Sa 147/22, 2 Ca 707/20

DRsp Nr. 2024/1160

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 12.11.2021, Az.: 2 Ca 707/20, abgeändert und wie folgt gefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 20.05.2020 zum 22.05.2020 aufgelöst wurde.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 693,33 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2020 zu zahlen (Gehalt Mai 2020).

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.600,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2020 zu zahlen (Gehalt Juni 2020).

4.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.600,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2020 zu zahlen (Gehalt Juli 2020).

5.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.600,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2020 zu zahlen (Gehalt August 2020).

6. 7. 8. II. III.