LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.11.2016
10 Sa 628/16
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 30.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 7/16

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers wegen seines Verhaltens in einem Unterhaltsprozess

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2016 - Aktenzeichen 10 Sa 628/16

DRsp Nr. 2017/3084

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers wegen seines Verhaltens in einem Unterhaltsprozess

Eine - unterstellt - unrichtige eidesstattliche Versicherung in einem Unterhaltsprozess vermag die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers nicht zu rechtfertigen, wenn das Prozessverhalten in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten steht und die Tatsache, dass der Arbeitgeber gleichzeitig Prozessgegner ist, nur darauf beruht, dass er als kommunale Gebietskörperschaft einen auf ihn als zuständigen Träger der Sozialhilfe übergegangenen Unterhaltsanspruch geltend gemacht hat.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 30.06.2016 - 2 Ca 7/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses.