LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.12.2014
6 Sa 436/14
Normen:
BGB § 626;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 22.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 369/14

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Rettungsassistenten wegen Nichtbefolgung von AnweisungenAnforderungen an eine Abmahnung des Arbeitnehmers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.12.2014 - Aktenzeichen 6 Sa 436/14

DRsp Nr. 2015/3636

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Rettungsassistenten wegen Nichtbefolgung von Anweisungen Anforderungen an eine Abmahnung des Arbeitnehmers

Ist ein Rettungsassistent vom Arbeitgeber abgemahnt worden, weil er eine Anweisung der Rettungsleitstelle, einen Einsatz mit Sonderrechten durchzuführen, nicht Folge geleistet hat, so ist dieses Abmahnung nicht geeignet, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf einen nachfolgenden Verstoß gegen die Weisung, die Fahrzeuge bei Einsätzen verschlossen zu halten und im Winter täglich zu waschen, zu stützen.

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 22. Mai 2014 - 3 Ca 369/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier außerordentlicher Kündigungen und um die Weiterbeschäftigung des Klägers.

1. 2.