Im vorliegenden Rechtsstreit streiten die Parteien darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung sein Ende gefunden hat.
Der Kläger ist seit November 1978 bei der Beklagten als Arbeiter, zuletzt mit einem Bruttoentgelt von 1.550,00 EURO monatlich, beschäftigt. Der Kläger ist 1954 geboren, verheiratet und einer Person zum Unterhalt verpflichtet.
Mit Schreiben vom 20.12.2002, dem Kläger am 28.12.2002 zugegangen, hat die Beklagte das Arbeitsverhältnis außerordentliche gekündigt. Hinsichtlich des Inhalts des Kündigungsschreibens wird auf Blatt 6 der Akte Bezug genommen.
Die Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer.
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