LAG Frankfurt/Main, vom 20.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 617/12
ArbG Offenbach, vom 28.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 297/11
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Entfaltung von Konkurrenztätigkeiten während des bestehenden Arbeitsverhältnisses
BAG, Urteil vom 23.10.2014 - Aktenzeichen 2 AZR 644/13
DRsp Nr. 2015/4097
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Entfaltung von Konkurrenztätigkeiten während des bestehenden Arbeitsverhältnisses
Ein Verstoß gegen das Verbot, während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten zu entfalten, ist "an sich" geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung iSd. § 626 Abs. 1BGB zu bilden. Falls die Wettbewerbstätigkeit erst durch eine frühere - unwirksame - Kündigung ausgelöst worden, der Wettbewerb nicht auf eine dauerhafte Konkurrenz zum bisherigen Arbeitgeber angelegt und dem Arbeitgeber durch die Konkurrenztätigkeit nicht unmittelbar ein Schaden zugefügt worden ist, ist dies bei der erforderlichen Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.Orientierungssätze:1. In einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung sind nicht nur die dem Arbeitgeber bei Kündigungsausspruch bekannten Tatsachen von Bedeutung. Es sind auch solche später bekannt gewordenen Umstände zu berücksichtigen, die den ursprünglichen Verdacht abschwächen oder verstärken. Dies gilt zumindest dann, wenn sie bei Kündigungszugang objektiv bereits vorlagen.
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