1. Es wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil verwiesen (§
Mit der Berufung verfolgt der Kläger seinen erstinstanzlichen Antrag weiter. Er rügt eine Verletzung des materiellen Rechts, denn er habe mangels "eines tatsächlichen Vollzugs wettbewerblicher Tätigkeit" (Seite 5 Berufungsbegründung) nicht gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|