OLG Celle - Urteil vom 09.02.2005
9 U 178/04
Normen:
BGB § 626 ;
Fundstellen:
GmbHR 2004, 541
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 02.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 83/04

Außerordentliche Kündigung des GmbH-Geschäftsführer-Anstellungsvertrages kurz vor Ende des Dienstverhältnisses; Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

OLG Celle, Urteil vom 09.02.2005 - Aktenzeichen 9 U 178/04

DRsp Nr. 2006/7639

Außerordentliche Kündigung des GmbH-Geschäftsführer-Anstellungsvertrages kurz vor Ende des Dienstverhältnisses; Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

1. An die Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrages eines GmbH-Geschäftsführers sind kurz vor der regulären Beendigung des Anstellungsvertrages besonders strenge Anforderungen zu stellen.2. Ist eine Konkurrenztätigkeit nicht über das Ideenstadium hinaus gelangt, so liegt noch keine Teilnahme am Geschäftsverkehr und damit noch kein Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot vor.

Normenkette:

BGB § 626 ;

Gründe:

1. Es wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil verwiesen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).

Mit der Berufung verfolgt der Kläger seinen erstinstanzlichen Antrag weiter. Er rügt eine Verletzung des materiellen Rechts, denn er habe mangels "eines tatsächlichen Vollzugs wettbewerblicher Tätigkeit" (Seite 5 Berufungsbegründung) nicht gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen.