LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.11.2011
5 Sa 423/11
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 11.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 61/11

Außerordentliche Kündigung eines Lagerleiters bei unbefugter Ausgabe von Paletten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 423/11

DRsp Nr. 2012/7571

Außerordentliche Kündigung eines Lagerleiters bei unbefugter Ausgabe von Paletten

Ermöglicht der Leiter eines Palettenlagers vorsätzlich und unbefugt die Ausfuhr einer ganz erheblichen Anzahl von im Eigentum der Arbeitgeberin stehenden Paletten vom Werksgelände und sind davon ausweislich der von ihm verwandten Formulierung auf den von ihm unterzeichneten Lieferscheinen ("gebrauchte-defekte-neue Paletten") nicht nur die Ausfuhr gebrauchter sondern auch neuer Paletten betroffen, liegt darin unabhängig von der Schadenshöhe eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die ohne weiteres als wichtiger Grund zur Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung an sich geeignet ist.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 11.05.2011 - 8 Ca 61/11 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreiten streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund zweier außerordentlicher, hilfsweiser ordentlicher Kündigung beendet worden ist oder aber fortbesteht.