LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.10.2016
2 Sa 985/16
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2; BetrVG § 102 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 13.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 6324/15

Außerordentliche Kündigung eines Pharmareferenten bei Falschdokumentation der Arbeitszeiten und Abgabe von MedikamentenmusternVerwertung der durch einen Privatdetektiv erhobenen Daten bei begründeten Zweifeln an der Arbeitszeit- und Medikamentenmusterabgabendokumentation

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.10.2016 - Aktenzeichen 2 Sa 985/16

DRsp Nr. 2017/11447

Außerordentliche Kündigung eines Pharmareferenten bei Falschdokumentation der Arbeitszeiten und Abgabe von Medikamentenmustern Verwertung der durch einen Privatdetektiv erhobenen Daten bei begründeten Zweifeln an der Arbeitszeit- und Medikamentenmusterabgabendokumentation

Durch einen Privatdetektiv erhobene Daten sind dann nicht rechtswidrig erlangt, wenn begründete Zweifel an der bis dato erfolgten Arbeitszeit- und Medikamentenmusterabgabendokumentation bestehen.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13.01.2016 - 14 Ca 6324/15 - wird auf seine Kosten bei einem Streitwert von 17.370 Euro in der zweiten Instanz zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 2; BetrVG § 102 Abs. 1;

Tatbestand: