Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von zwei außerordentlich und hilfsweise ordentlich erklärten Kündigungen, einen Weiterbeschäftigungsanspruch, Annahmeverzugslohnansprüche sowie über einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag.
Die Beklagte ist ein bundesweit tätiges Versandunternehmen. Sie beschäftigt regelmäßig mehr als fünf bzw. zehn Arbeitnehmer. Ein Betriebsrat existiert. Einer ihrer Kunden/Lieferanten ist die Firma ..., die im Jahre 2005 drei bis vier Schuhmodelle über die Beklagte vertreiben ließ.
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