LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 12.07.2005
2 Sa 145/05
Normen:
TVG § 3 Abs. 3 § 4 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn 2 Ca 1841 c/04 vom 17.02.2005,

Aussetzung bei Streit über Mitgliedschaft in Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.07.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 145/05

DRsp Nr. 2005/12317

Aussetzung bei Streit über Mitgliedschaft in Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung

»Ist zwischen den Parteien eines Rechtsstreits entscheidungserheblich, ob der Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) sein kann, so ist eine Aussetzung nach § 97 Abs. 5 ArbGG nicht erforderlich, wenn die Parteien lediglich um die grundsätzliche Frage der Zulässigkeit einer OT-Mitgliedschaft, nicht aber um die Frage der Tarifzuständigkeit des betreffenden Arbeitgeberverbandes und der Satzungsregelung streiten.«

Normenkette:

TVG § 3 Abs. 3 § 4 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe der Klägerin für das Jahr 2004 zusätzliches Urlaubsgeld und eine Sonderzuwendung zusteht.

Die Klägerin ist am ....1948 geboren. Bei der Beklagten wurde sie zunächst mit Wirkung vom 02.05.1980 als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin eingestellt. Gemäß Arbeitsvertrag vom 03.08.1987 (Bl. 7. d. A.) wurde sie ab dem 01.08.1987 als Verkaufshilfe im Markt in W. weiterbeschäftigt. Die Vergütung betrug zuletzt 1.195 EUR brutto monatlich bei 24 Stunden je Woche.

Der Arbeitsvertrag hat u. a. folgende Regelungen:

§ 12