I.
Der Kläger begehrt die Zahlung einer vereinbarten Abfindung in Höhe von 92.000,00 EUR. Die Beklagte hat zunächst gegenüber dieser Forderung die Aufrechnung mit Schadenseratzforderungen erklärt, mit Schriftsatz vom 21.09.2004 Widerklage erhoben und mit Schriftsatz vom 30.12.2004 die Widerklage auf sämtliche im Verlauf des Verfahrens geltend gemachten Schadensersatzansprüche erstreckt.
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