I.
Der Kläger wehrt sich vorliegend gegen eine Aussetzung des Verfahrens.
Der Kläger hat im vorliegenden Verfahren Zahlungsklage eingereicht, die er im Laufe des Prozesses zurückgenommen hat, nachdem die Beklagte nach seiner Bekundung ihre Verpflichtung erfüllt hat.
Die Beklagte hat Widerklage erhoben und berühmt sich derzeit noch eines Schadensersatzanspruches gegenüber dem Kläger.
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