LAG Nürnberg - Beschluss vom 24.11.2011
7 Ta 185/11
Normen:
ZPO § 148; ArbGG § 9 Abs. 1 S. 1; ArbGG § 61;
Vorinstanzen:
ArbG Bamberg, vom 05.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 562/11

Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahrens bei mehreren Kündigungen

LAG Nürnberg, Beschluss vom 24.11.2011 - Aktenzeichen 7 Ta 185/11

DRsp Nr. 2011/21654

Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahrens bei mehreren Kündigungen

Hat der Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausgesprochen und wird durch Urteil entschieden, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet worden sei, ist die Entscheidung, das Kündigungsschutzverfahren bezüglich einer Kündigung, die das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt beenden würde, bis zur Rechtskraft des Urteils auszusetzen, ermessensfehlerfrei.

1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 14.10.2011 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 05.10.2011 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 148; ArbGG § 9 Abs. 1 S. 1; ArbGG § 61;

Gründe:

I. Die Parteien streiten in der Hauptsache um eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom 07.06.2011 zum 30.09.2011.