LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 07.07.2016
L 5 KR 63/16 B ER
Normen:
SGB V § 240; IV § 25 SGB; Selbstzahler § 7 Beitragsverfahrensgrundsätze; SGG § 86 b Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Itzehoe, vom 11.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 33 KR 4/16

Aussetzungsinteresse; Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler; Einkommensteuerbescheid; Schätzung; unbillige Härte

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.07.2016 - Aktenzeichen L 5 KR 63/16 B ER

DRsp Nr. 2016/12704

Aussetzungsinteresse; Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler; Einkommensteuerbescheid; Schätzung; unbillige Härte

1. Einkommensbescheide, die auf einer Schätzung beruhen, können zur endgültigen Beitragsfestsetzung berechtigen.2. Auch die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung erfolgt anhand einer Abwägungsentscheidung von Erfolsaussicht und Aussetzungsinteresse.

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 11. März 2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V § 240; IV § 25 SGB; Selbstzahler § 7 Beitragsverfahrensgrundsätze; SGG § 86 b Abs. 2;

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen eine Beitragsnachforderung der Antragsgegnerin.