Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Januar 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Der 1972 geborene Kläger ist verheiratet und hat zwei 2002 und 2004 geborene Kinder. Wegen der Amputation seines rechten Beines ist er mit einer C-leg-Laufprothese und einer normalen (süßwasserbeständigen) Badeprothese versorgt. Er begehrt von der beklagten Krankenkasse die Versorgung mit einer salzwasserfesten anstelle der normalen Badeprothese.
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