Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Ablehnung der Prozesskostenhilfe für ein zivilgerichtliches Berufungsverfahren, in dem der Beschwerdeführer von einem Mitschüler Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Zufügung eines Gesundheitsschadens begehrt.
I. 1. Der 1980 geborene Beschwerdeführer besuchte die G.-Realschule in P. Am 25. April 1997 wurde er durch einen Mitschüler verletzt. Dieser hatte ihm, als er auf der Toilette saß, unter der Kabinentür hindurch einen Knallkörper vor die Füße geworfen. Durch die Detonation erlitt er ein Knalltrauma mit akuter Hörminderung rechts und Ohrgeräuschen. Er musste sich in stationäre Behandlung begeben und leidet noch heute unter den Folgen der Schädigung.
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