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Die Beteiligten streiten um die Höhe von Honorarkürzungen aus Anlass von Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Der zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassene, zu 7. beigeladene Zahnarzt für Kieferorthopädie betrieb von 1993 bis Ende 1995 eine Gemeinschaftspraxis zusammen mit einer Zahnärztin. In den Quartalen IV/1995 und I/1996 beschäftigte er einen Weiterbildungsassistenten, der dann bis IV/1996 in der Praxis als Zahnarzt angestellt war.
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