BSG - Beschluß vom 08.12.1998
B 2 U 222/98 B
Normen:
GG Art. 97, Art. 20 Abs. 2 ; SGG § 106 Abs. 3 Nr. 5, § 118, § 109, § 1, § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; ZPO § 406, § 42 ;

Auswahl der Sachverständigen als Ausdruck der Unabhängigkeit der Gerichte

BSG, Beschluß vom 08.12.1998 - Aktenzeichen B 2 U 222/98 B

DRsp Nr. 1999/9253

Auswahl der Sachverständigen als Ausdruck der Unabhängigkeit der Gerichte

1. Zweifel an der Eigenständigkeit bzw Unabhängigkeit eines Gerichts bzw seiner Richter sind nicht dadurch begründet, daß sich ein Tatsachengericht der Sozialgerichtsbarkeit überwiegend der Hilfe von Sachverständigen bedient, die auch für Sozialversicherungsträger tätig werden, da die Auswahl der Sachverständigen mit Ausnahme der Beauftragung nach § 109 SGG bei dem Gericht liegt und damit gerade Ausdruck von dessen Unabhängigkeit ist. Bei der Entscheidungsfindung sind die Gerichte im Regelfall auch nicht gehindert, Sachverständigengutachten zu verwerten, die eine Verwaltungsbehörde eingeholt hat (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, 1998, § 118). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 97, Art. 20 Abs. 2 ; SGG § 106 Abs. 3 Nr. 5, § 118, § 109, § 1, § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; ZPO § 406, § 42 ;

Gründe: