Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. bis 3. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 12.03.2015 -
Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligten zu 1. bis 3. zugelassen.
A.
Die Beteiligten zu 1. - 4. streiten über die Rechtsmäßigkeit einer Betriebsratswahl.
Der Beteiligte zu 4. ist der im Betrieb "Niederlassung Brief M" der Beteiligten zu 5. aus den Wahlen vom 06.bis 08.05.2014 hervorgegangene Betriebsrat mit insgesamt 17 Mitgliedern. Bei den antragstellenden Beteiligten zu 1. bis 3. handelt es sich um wahlberechtigte Arbeitnehmer dieses Betriebes.
Nach dem von dem Wahlvorstand am 08.05.2014 bekannt gegebenen Wahlergebnis erfolgte die Sitzverteilung wie folgt:
1. 306 Stimmen = 4 Sitze
2. 557 Stimmen = 9 Sitze
3. 279 Stimmen = 4 Sitze.
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