BAG - Urteil vom 24.08.1993
9 AZR 240/90
Normen:
BGB §§ 362, 366 ; NWAWbG §§ 1, 4;
Fundstellen:
AP Nr. 9 § 1 BildungsurlaubsG NRW
BAGE 74, 99
BB 1993, 1809
BB 1994, 363
BB 1994, 363, 644
BB 1994, 644
DB 1993, 1824
DB 1994, 583
EzA § 7 AWbG NW Nr. 16
NZA 1994, 456
SAE 1995, 90
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 16.11.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2100/89
LAG Düsseldorf, vom 21.03.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 82/90

AWbG NW - politische Weiterbildung

BAG, Urteil vom 24.08.1993 - Aktenzeichen 9 AZR 240/90

DRsp Nr. 1994/1590

AWbG NW - politische Weiterbildung

»Eine als "Ökologische Wattenmeerexkursion" bezeichnete Lehrveranstaltung kann der politischen Weiterbildung dienen, wenn durch die konkrete Ausgestaltung des Programms das Ziel der politischen Weiterbildung sichergestellt ist. Das ist dann der Fall, wenn der Lehrplan darauf angelegt ist, aufbauend auf der erforderlichen Vermittlung naturkundlichen Grundlagenwissens, das Interesse der Teilnehmer für das Beziehungsgeflecht zwischen Industriegesellschaft und natürlichen Lebensgrundlagen zu wecken sowie ihre Urteilsfähigkeit für umweltpolitische Rahmenbedingungen zu verbessern.«

Normenkette:

BGB §§ 362, 366 ; NWAWbG §§ 1, 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte wegen der von ihr verweigerten Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NW (AWbG) verpflichtet ist, den Klägern zu 1) und 2) Erholungsurlaub und dem Kläger zu 3) Gehalt nachzugewähren.