BAG vom 01.10.1986
7 AZR 383/85
Normen:
BGB §§ 611 ff.; GG Art.12;
Fundstellen:
AP Nr. 26 Art. 33 Abs. 2 GG
BAGE 53, 137
BB 1987, 1744
DRsp VI(602)84b-c
EzA Art. 33 GG Nr. 14
MDR 1987, 788
NJW 1987, 2699

BAG - 01.10.1986 (7 AZR 383/85) - DRsp Nr. 1992/6280

BAG, vom 01.10.1986 - Aktenzeichen 7 AZR 383/85

DRsp Nr. 1992/6280

Bewerbung eines Lehramtsanwärters auf Einstellung in einen nicht beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst: geringere Anforderungen an die politische Treuepflicht als bei beamteten Lehramtsanwärtern; mögliche Verpflichtung des Staates, einen privatrechtlichen Vorbereitungsdienst zur Verfügung zu stellen.

»1. Der Bewerber um die Einstellung in einen nicht beamteten Vorbereitungsdienst für den Beruf des Lehrers muß nicht die Gewähr bieten, daß er sich jederzeit aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen wird. Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (im Anschluß an BAGE 36, 344 und 40, 1). Die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten und Funktionärstätigkeiten (z. B. Kandidaturen bei Wahlen oder Übernahme von Parteiämtern) bei der DKP oder dem MSB Spartakus sind als solche nicht geeignet, gegenüber nichtbeamteten Lehramtsanwärtern ernsthafte Zweifel an ihrer geringeren Verfassungstreuepflicht zu begründen.