BAG - 06.06.1984 (7 AZR 458/82) - DRsp Nr. 1992/6568
BAG, vom 06.06.1984 - Aktenzeichen 7 AZR 458/82
DRsp Nr. 1992/6568
Beabsichtigte Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreicher Abschlußprüfung als sachlicher Grund für die Befristung eines anderen, mit einem Dritten geschlossenen (Aushilfs-)Arbeitsvertrags.